Der Lehrgang
Abklären, entscheiden, beraten: Kompetenz ist die beste Basis.
Involvierte Fachleute im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) beschäftigen sich in ihrem Berufsalltag mit den unterschiedlichsten Themenbereichen. Im Kindesschutz stehen Themen wie Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, elterliche Sorge, Unterhalt, Besuchsrecht, häusliche Gewalt und Kindesschutzmassnahmen im Vordergrund. Im Erwachsenenschutz hingegen sind es Kerninhalte wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Vertretungsrechte, Beistandschaften, fürsorgerische Unterbringung und Zwangsmassnahmen.
Hohe Anforderungen setzen entsprechende Fähigkeiten voraus.
Die vom Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit geleitete Umsetzung des KESR in die Praxis ist anspruchsvoll und tangiert alle Fachpersonen, die abklären, entscheiden, beraten oder betreuen. Der Lehrgang vermittelt die für einen wirksamen Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten rechtlichen Kompetenzen, welche auch an den Schnittstellen zu Sozialhilfebehörden, Sozialversicherungen, Schulen, Polizei und Krankenhäusern gefordert sind.
Know-how zur professionellen Anwendung.
Teilnehmende erwerben im praxisnahen Unterricht alles Wesentliche zum KESR. Wahlpflichtkurse ermöglichen eine spezifische Vertiefung im Kindes- oder Erwachsenenschutz. Der CAS greift aktuelle gesellschaftliche Themen auf und befähigt dank hohem Praxis- und Anwendungsbezug zu erfolgreichem Handeln.
Zielpublikum und Ziele
Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Kindes- und/oder Erwachsenenschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten.
Die Teilnehmenden
- erlangen fundiertes Fachwissen und professionelle Handlungskompetenz im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR)
- kennen das System, die Verfahrensweisen und die Handlungsprinzipien im KESR
- reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind in der Lage, das erworbene Wissen in ihrer Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen
- sensibilisieren sich im interdisziplinären Denken und kennen die Abläufe benachbarter Fach- und Arbeitsbereiche
- stärken durch das erworbene Wissen ihre berufliche Identität sowie ihre Motivation und festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag
Ausbildungsschwerpunkte
Pflichtkurse 1
- Grundrechte und staatliches Handeln
- Datenschutz in der Sozialen Arbeit
- Grundlagen des Kindesschutzrechts
- Grundlagen des Erwachsenenschutzrechts
- Behördenorganisation im KESR und externe Stellen
- Amt des Beistands und Verantwortlichkeit
- Verfahren
- Erfahrungsbericht einer KESB
- Kinderrechte im Kontext der Menschenrechte
- Intervisionen zur Zertifikatsarbeit
Die Teilnehmenden wählen einen der zwei folgenden Wahlpflichtkurse:
Wahlpflichtkurs Kindesschutz
- Massnahmen im zivilrechtlichen Kindesschutz
- Kindesvertretung insbesondere im Verfahren vor der KESB
- Gefährdungsmeldung versus Strafanzeige
- Praxistag
- Kindesschutz und häusliche Gewalt
Wahlpflichtkurs Erwachsenenschutz
- Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
- Gesetzliche Vertretungsrechte
- Beistandschaften im Erwachsenenschutz
- Vermögensverwaltung und Zusammenarbeit Behörde – Mandatsperson
- Fürsorgerische Unterbringung
- Erwachsenenschutz und Menschen mit Demenz
- Praxistag
Pflichtkurse 2
- Umgang mit psychisch kranken Klienten
- Kinder psychisch kranker Eltern
- Arbeit im Zwangskontext
- Umgang mit Gewalt
- Qualifikation
Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Studium in Sozialer Arbeit oder einer verwandten Disziplin an einer Hochschule (bzw. deren Vorgängerinstitution). Zudem ist eine zweijährige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung erforderlich. Wer die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden.
Kosten: CHF 7'200.00